1. Jugendtreffpunkt Kontrast
Der Jugendtreff Kontrast (im folgendem Kontrast genannt) ist eine multikulturelle Einrichtung der Gemeinde Triesen. Er steht vor allem den Jugendlichen aus der Gemeinde Triesen und aus den anderen Gemeinden Liechtensteins im Rahmen der Bestimmungen des Jugendgesetzes zur Benützung offen.
· ab 12 Jahren: nachmittags
· ab 14 Jahren: nachmittags und abends
2. Vorschriften
Für einen optimalen Betrieb sind bestimmte Vorschriften notwendig:
2.1 Die BenützerInnen hinterlassen Gebäude und Umgebung in einwandfreiem und
sauberem Zustand.
2.2 Die BenützerInnen achten darauf, dass die Nachbarn insbesondere ab 22 Uhr nicht
gestört werden.
2.3 Die Öffnungszeiten werden an der Eingangstüre ausgehängt.
2.4 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Vorplatz des Treffs zu jeder Zeit verboten.
2.5 Der Kontrast ist alkoholfrei und drogenfrei.
2.6 Der Kontrast ist gewalt- und waffenfrei.
3. Raumnutzung
3.1 Die Nutzung der Räume ist zweckgebunden an die ‚Offene Jugendarbeit‘ in Triesen. Sie
unterliegt den Leitlinien des Jugendschutzes und des Konzeptes der Jugendarbeit.
3.2 Die Überlassung oder Vermietung der Räume an Dritte ist ausgeschlossen.
Ausnahmen, die im Interesse der Gemeinde liegen, bedürfen der Zustimmung der
Gemeindeverwaltung in Absprache mit dem Jugendtreffleiter.
4. Haftung
4.1 BenutzerInnen (bzw. deren Eltern) haften für durch sie verursachte Beschädigungen.